schlichtung
Friedlich einigen.
Wir bieten Ihnen eine kompetente Schlichtung, um Konflikte außergerichtlich zu klären. Gemeinsam erarbeiten wir rechtssichere und faire Vereinbarungen, die allen Parteien gerecht werden.
Eine Schlichtung ist oft nicht nur praktisch naheliegend, manchmal ist ein Schlichtungsversuch sogar zwingend notwendig.
Das österreichische Notariat hat für derartige Fälle die Schlichtungsstelle des österreichischen Notariats eingerichtet.
- Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?
Die Schlichtungsstelle des Österreichischen Notariats prüft die Schlichtungsfähigkeit der Angelegenheit, lädt den anderen Beteiligten zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren ein, und weist das Verfahren einem/r Notar/in als Schlichter/in zur weiteren Durchführung zu.
- Wohin kann ich einen Schlichtungsantrag richten?
An die Schlichtungsstelle der ÖNK Geschäftsstelle: ÖGIZIN GmbH Landesgerichtsstraße 20 1010 Wien. Den Antrag zum Download finden Sie auf dieser Seite.