grund und
boden.

grund und boden.

Sie wollen eine Wohnung, ein Haus oder Grundstück sicher übertragen? Wir übernehmen für Sie die Vertragserrichtung, die Beglaubigung und die Grundbuchseintragung.
Der Kauf oder Verkauf eines Hauses, einer Wohnung oder eines Grundstücks sind keine alltäglichen Rechtsgeschäfte und sollten daher überlegt und mit rechtlicher Beratung erfolgen. Wir beraten Sie über die mögliche rechtliche Gestaltung, die optimale steuerliche Umsetzung sowie die grundbücherliche Durchführung.

Wir können durch langjährige Erfahrung kompetente Beratung und Dienstleistung in vielen Details anbieten:

  • Einblick und Veranlassung der Eintragungen in das Grundbuch
  • Formulieren des Vertragstextes
  • Beurkundung der Vertragsunterzeichnung
  • Treuhändige Verwahrung des Kaufpreises
  • Auskunft über die zu erwartenden Kosten
  • Selbstberechnung der Steuern
  • Beratung bei: Parzellierungen, Flächenwidmungs-/Bebauungsplänen, Bauverhandlungen, Nachbarschaftsrechten, Wohnbauförderung etc.
Ansprechpartner für ...
mag. alexander eichholzer
Notar Graz Süds Teammitglied, Mag. Franz Ruzsics
Ansprechpartner für ...
mag. franz ruzsics

Beim Immobilienkauf gibt es vieles zu beachten. Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner. Sie können prüfen, ob der Verkäufer auch der Eigentümer, ob das Grundstück lastenfrei oder ob das Objekt mit Auflagen verbunden ist. Weiters können sie auch in Sachen Bebauungspläne, Wohnbauförderungen, Bauverhandlungen oder Nachbarschaftsrechte beraten. Die Notarinnen und Notare können einen Kaufvertrag errichten, in dem neben dem Kaufpreis auch Rechte und Pflichten geregelt werden können und veranlassen nötigenfalls die Lastenfreistellung des Grundstücks. Um die Kaufsumme aufzubewahren, kann mit den Notarinnen und Notaren ein Treuhandvertrag abgeschlossen werden. Zum Abschluss können Notarinnen und Notare das Grundbuchsgesuch einbringen und den bei ihnen treuhändig hinterlegten Kaufpreis an den Verkäufer übermitteln.

Was steht im Grundbuch?

Das Grundbuch ist ein elektronisches Register, das bei den Bezirksgerichten geführt wird. In diesem Register ist der Eigentümer eines bestimmten Grundstückes, einer bestimmten Eigentumswohnung oder eines bestimmten Hauses eingetragen. Auch besondere Eigenschaften einer Immobilie sind hier verzeichnet. So zum Beispiel die Grundstücksfläche oder ob eine andere Person als der Eigentümer berechtigt ist, die Immobilie zu benutzen (Fruchtgenussrecht).

Was ist das Geh- und Fahrtrecht?

Beim Kauf eines Grundstückes ist unbedingt zu prüfen, ob eine Zufahrt zu einer öffentlichen Straße gegeben ist. Dies ist nicht immer der Fall. Eine Ersatzlösung besteht darin, dass die Zufahrt über das Grundstück des Nachbarn vertraglich geregelt und auch im Grundbuch eingetragen wird. Dieses vertraglich geregelte Recht wird Geh- und Fahrtrecht genannt.

Was kostet mich ein Immobilienkauf oder -verkauf?

Die Kosten hängen vom Wert der jeweiligen Immobilie ab. Sprechen Sie mit Ihrer Notarin/ Ihrem Notar, wie er/sie Ihnen behilflich sein kann. Ein Risiko gehen Sie damit in keinem Fall ein: Denn die erste Rechtsauskunft ist immer kostenlos. Im Rahmen dieses Erstgesprächs können Sie auch über die zu erwartenden Kosten und den Zeitrahmen sprechen. Insbesondere bei Immobilientransaktionen kommen auch Steuern und Gebühren zu tragen. Ihre Notarin/ Ihr Notar kann die Selbstberechnung dieser Steuern für Sie durchführen.

Was ist eine Treuehandschrift?

Eine Treuhandschaft kann der Absicherung der verschiedenen Interessen dienen und die Beteiligten vor unliebsamen Überraschungen schützen. Der Kaufpreis sollte deshalb, insbesondere bei Liegenschaftstransaktionen, zur Absicherung beider Seiten auf einem Treuhandkonto hinterlegt werden. Übernimmt ein/e NotarIn eine derartige Treuhandschaft, wird diese im Treuhandregister des österreichischen Notariats erfasst. Die Auszahlung des Kaufpreises durch die/den NotarIn (als TreuhänderIn) an den Verkäufer hat erst dann zu erfolgen, wenn alle vereinbarten Bedingungen zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Kaufvertrages erfüllt sind, etwa die Lastenfreistellung des Objektes und die Eintragung des Käufers – allenfalls auch der Finanzierungsbank – im Grundbuch. Für den Käufer geht es bei der Treuhandschaft in der Regel darum, dass erst, wenn er selbst schon (lastenfrei) im Grundbuch eingetragen ist, der Kaufpreis an den Verkäufer ausgezahlt wird. Der Verkäufer umgekehrt soll abgesichert werden, dass das Geld auch tatsächlich hinterlegt und an ihn überwiesen wird.