Patienten­verfügung

Patienten­verfügung

Selbstbestimmt handeln.

Eine Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit, über medizinische Maßnahmen im Voraus zu entscheiden. Wir unterstützen Sie bei der klaren und rechtskonformen Formulierung Ihrer persönlichen Wünsche.

Die Patientenverfügung ist die schriftliche Erklärung, dass in einer bestimmten Krankheitssituation bestimmte medizinische lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden. Wir von notar graz-süd können nach Ihrem Beratungsgespräch mit dem Arzt Ihrer Patientenverfügung Form geben.

Im Anschluss können wir Ihre Patientenverfügung im Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats registrieren. Das heißt: Es kann im Notfall von der behandelnden, abfrageberechtigten Krankenanstalt über das Rote Kreuz sofort festgestellt werden, ob von Ihnen eine Patientenverfügung vorliegt.

Patientenverfügung

Die verbindliche Patientenverfügung muss unter Beiziehung eines Arztes einerseits und uns von notar graz-süd andererseits errichtet werden. Wenn alle diese Formvorschriften eingehalten werden, ist die Patientenverfügung bis zu acht Jahre lang verbindlich für den jeweiligen behandelnden Arzt - und kann dann erneuert werden.

Jede Patientenverfügung, die bei notar graz-süd errichtet wird, kann auf Wunsch in das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats eingetragen werden. Dieses Register wird von der Österreichischen Notariatskammer in Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz geführt.

Wenn Sie die Patientenverfügung in Form einer verbindlichen Patientenverfügung errichten wollen, ist der Gang zu notar graz-süd Teil des Vorgangs.

  • Was ist das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats?

Das Patientenverfügungsregister des österreichischen Notariats wird von der Österreichischen Notariatskammer in Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz geführt. Im Notfall kann jederzeit von berechtigten Krankenanstalten abgefragt werden, ob von Ihnen eine Patientenverfügung vorliegt.

  • Was ist der Unterschied zwischen einer „verbindlichen“ und einer „sonstigen“ Patientenverfügung?

Die verbindliche Patientenverfügung ist für den behandelnden Arzt verpflichtend.

Eine „sonstige“ Patientenverfügung ist eine Orientierungshilfe für den behandelnden Arzt, dieser ist aber nicht streng an den Inhalt gebunden.

  • Was kostet eine Patientenverfügung?

Sprechen Sie mit uns – die erste Rechtsauskunft ist immer kostenlos.

Ansprechpartner für Patientenverfügung:
mag. alexander eichholzer
Notar Graz Süds Teammitglied, Mag. Jasmin Leitgeb
Ansprechpartnerin für Patientenverfügung:
mag. jasmin leitgeb